Unterhalt bei Scheidung Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Sie haben unterhaltsrechtliche Probleme? Ob Neuberechnung von Kindesunterhalt oder die Überprüfung von Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt – als Fachanwältin für Familienrecht kümmere ich mich um alle Ihre unterhaltsrechtlichen Belange mit der höchsten Sorgfalt.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von ...
- Kindesunterhalt
- Unterhalt von Minderjährigen: Vertretung von Müttern oder Vätern in der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Unterhalt von Volljährigen: Vertretung vor dem Unterhaltsberechtigten gegen die Eltern oder ein Elternteil beziehungsweise Abwehr von Unterhaltsforderungen der volljährigen Kinder
- der Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Sonstige Unterhaltsansprüche
- Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Elternunterhalt
in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.
Notwendige Unterlagen bei Unterhaltsfragen und -forderungen:
- die letzten zwölf Verdienstbescheinigungen (falls abhängig tätig)
- letzter Steuerbescheid (falls abhängig tätig)
- Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Kalenderjahre (falls selbstständig tätig)
- die letzten drei Einkommensteuerbescheide und -erklärungen (falls selbstständig tätig)
- sonstige Einkommensbelege (z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten oder Vermögenserträge)
- entsprechende Einkommensunterlagen Ihres Ehepartners
- Lebensversicherungspolicen
- Belege über Ihre Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Konten, Lebensversicherungen etc.)
- Belege über Ihre Fixkosten (z. B. Miete, Hauskosten, Versicherungen, Kredite)
- bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder außergerichtliche Unterhaltstitel ( wie z. B. Beschlüsse oder JA-Urkunden)
- Kosten
In Unterhaltssachen ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Klageantrags oder des Antrags geforderte Betrag maßgeblich – höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung.
Beispiel: Der unterhaltsberechtigte Ehegatte begehrt einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 250,00 Euro. Der Verfahrenswert der Unterhaltssache beträgt 3.000 Euro.
Bei einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz verringern sich die Gerichtskosten um die Hälfte. Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren sollte eingeleitet werden, wenn ohne die sofortige Zahlung des Unterhalts die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen droht.
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