Navigation überspringenSitemap anzeigen
Rechtsanwaltskanzlei Andrea Hesse - Logo
RechtsanwaltskanzleiAndrea Hesse - Fachanwältin für Familienrecht

Unterhalt bei Scheidung Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Sie haben unterhaltsrechtliche Probleme? Ob Neuberechnung von Kindesunterhalt oder die Überprüfung von Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt – als Fachanwältin für Familienrecht kümmere ich mich um alle Ihre unterhaltsrechtlichen Belange mit der höchsten Sorgfalt.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von ...

Kindesunterhalt
  • Unterhalt von Minderjährigen: Vertretung von Müttern oder Vätern in der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Unterhalt von Volljährigen: Vertretung vor dem Unterhaltsberechtigten gegen die Eltern oder ein Elternteil beziehungsweise Abwehr von Unterhaltsforderungen der volljährigen Kinder
  • der Kindesunterhalt richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle
Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
Sonstige Unterhaltsansprüche
  • Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Elternunterhalt

in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.

Notwendige Unterlagen bei Unterhaltsfragen und -forderungen:

  • die letzten zwölf Verdienstbescheinigungen (falls abhängig tätig)
  • letzter Steuerbescheid (falls abhängig tätig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Kalenderjahre (falls selbstständig tätig)
  • die letzten drei Einkommensteuerbescheide und -erklärungen (falls selbstständig tätig)
  • sonstige Einkommensbelege (z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten oder Vermögenserträge)
  • entsprechende Einkommensunterlagen Ihres Ehepartners
  • Lebensversicherungspolicen
  • Belege über Ihre Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Konten, Lebensversicherungen etc.)
  • Belege über Ihre Fixkosten (z. B. Miete, Hauskosten, Versicherungen, Kredite)
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder außergerichtliche Unterhaltstitel ( wie z. B. Beschlüsse oder JA-Urkunden)
Erstberatung buchen
Kosten

In Unterhaltssachen ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Klageantrags oder des Antrags geforderte Betrag maßgeblich – höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung.

Beispiel: Der unterhaltsberechtigte Ehegatte begehrt einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 250,00 Euro. Der Verfahrenswert der Unterhaltssache beträgt 3.000 Euro.

Bei einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz verringern sich die Gerichtskosten um die Hälfte. Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren sollte eingeleitet werden, wenn ohne die sofortige Zahlung des Unterhalts die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen droht.

Sie wünschen eine schnelle Beratung ohne Anwaltsbesuch? Dann können Sie bei mir eine Erstberatung per PayPal buchen. Oder Sie vereinbaren einen Termin in meiner Kanzlei bei Leipzig ganz bequem online.

Termin vereinbaren
03425 - 883 41 60
Zum Seitenanfang