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RechtsanwaltskanzleiAndrea Hesse - Fachanwältin für Familienrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht Fachanwältin für Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung kompetent zur Verfügung – von der Erstberatung bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Darüber hinaus bin ich bei sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten als zertifizierter Verfahrensbeistand des Kindes tätig.

Wer bekommt das Sorgerecht bei einer Scheidung?

Nach einer Scheidung haben die Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für das Kind beziehungsweise die Kinder. Das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet, dass in Angelegenheiten des alltäglichen Lebens der Ehegatte, bei dem sich das Kind aufhält, allein entscheiden darf – sofern es sich um Entscheidungen ohne erhebliche Bedeutung handelt.

Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind – wie zum Beispiel, auf welche Schule es gehen soll oder ob risikoreiche medizinische Eingriffe vorgenommen werden – müssen von beiden Elternteilen einvernehmlich getroffen werden. Auch die Eröffnung eines Kontos oder die Beantragung eines Kinderausweises erfordert die Zustimmung beider Eltern.

Wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Wenn ein Ehepartner das alleinige Sorgerecht für ein minderjähriges Kind beansprucht, dann muss er einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Der andere Elternteil muss diesem Antrag zustimmen. Wird der Antrag in einem Scheidungsverfahren gestellt, muss sich auch der andere Ehegatte anwaltlich vertreten lassen.

Stimmt der andere Elternteil der Übertragung des alleinigen Sorgerechts nicht zu, dann ist eine Übertragung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch die gemeinsame elterliche Sorge zu befürchten ist. Normale Meinungsverschiedenheiten reichen dafür jedoch nicht aus. Erforderlich ist ein tiefgreifendes grundlegendes Zerwürfnis in wesentlichen Fragen der Erziehung. Es muss also augenscheinlich unmöglich sein, dass beide Elternteile über wichtige Fragen des Kindes gemeinsam entscheiden können, da sie beispielsweise in hohem Maße zerstritten sind.

Was beinhaltet das Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht als Teil des Familienrechts regelt den regelmäßigen Kontakt beider Elternteile zum gemeinsamen Kind. Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht festgelegt, wobei die Rechtsprechung der Gerichte aber gewisse Rahmenbedingungen vorgibt.

Wenn sich die Eltern über das Umgangsrecht uneinig sind, sollte zunächst das örtliche Jugendamt eingeschaltet werden. Sollte eine Vermittlung über das Jugendamt zu keiner Einigung führen, dann kann das Familiengericht angerufen werden. Eine Entscheidung über den Umgang wird dort dann per Beschluss getroffen.

Zertifizierter Verfahrensbeistand bei sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts wird durch das Gericht oft ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt. Die Aufgabe des Verfahrensbeistands ist es im Verfahren – unabhängig von den Interessen der Eltern – ausschließlich die Interessen des Kindes wahrzunehmen und den Willen des Kindes zur Geltung zu bringen.

Was sind meine Aufgaben als zertifizierter Verfahrensbeistand?

  • Vertretung der Interessen des minderjährigen Kindes im Gerichtsverfahren
  • Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an Anhörungen teilnehmen
  • Feststellung der Interessen des Kindes – im besten Fall durch Besuche im Haushalt
  • Anfertigung von Stellungnahmen für das Gericht unter Einbeziehung des Kindeswillen und Kindeswohl
  • Teilnahme an der Kindesanhörung vor Gericht
  • ggf. bei einem erweiterten Aufgabenbereich Führung von Gesprächen mit Eltern und anderen Bezugspersonen (wie Kindergarten oder Schule)
  • ggf. Hinwirken auf das Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung
03425 - 883 41 60
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